09.12.2021

STEUERLICHE BETRIEBSPRÜFUNG 2020

Jährlich wird vom Bundesfinanzministerium eine Statistik mit den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder veröffentlicht.

Diese wird auf Grundlage der Meldungen der Länder erstellt.

Insgesamt waren bundesweit 12.664 Prüferinnen und Prüfer tätig und es wurde ein Mehrergebnis von 11,2 Mrd. Euro festgestellt.

Den größten Anteil am Mehrergebnis haben die Gewerbesteuer mit 23,4 Prozent beziehungsweise 2,6 Mrd. Euro und die Einkommensteuer mit 20,6 Prozent beziehungsweise 2,3 Mrd. Euro.

Good to know 

Mehrergebnis = Das Mehr an Steuereinnahmen, das aufgrund einer Außenprüfung für den Staat anfällt.

 

Quelle: Monatsbericht BMF 10/2021, www.bundesfinanzministerium.de

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15.11.2021

AUFFORDERUNG ZUR STEUERBEFREIUNG FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 05.11.2021 auf, noch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 eine (Ertrags-)Steuerbefreiung für die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt zu schaffen.

www.bundestag.de https://www.bundestag.de/

 

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11.10.2021

Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist bis zum 31.10.2021 verpflichtend

Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31.10.2021. Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit.

Seit Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält. Absender dieser E-Mail ist die Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.

Mit den Informationen aus dieser E-Mail müssen Sie die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 vornehmen. Verwenden Sie für Ihre Rückmeldung bitte ausschließlich das in der E-Mail verlinkte Online-Formular. Zusätzlich bieten wir Ihnen zur Vorbereitung der Angaben eine Berechnungshilfe als PDF-Datei an.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

11.10.2021

Corona

Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Im Einzelnen:
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert werden sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 EUR Unterstützung erhalten.

Die FAQ des BMF zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen über die Länder. Informationen über den Start der Antragstellung wird das BMF zeitnah gesondert veröffentlichen.


Quelle: BMF

11.10.2021

„Soft-Opening“ unserer neuen Homepage und Corporate-Design

AHLERS & PARTNER präsentiert sich im neuen Design. Im Mittelpunkt befinden sich aber die Ihnen bekannten Ansprechpartner. Nicht nur online, sondern auch offline wird sich unser neues Design im einheitlichen Gewand präsentieren. In der nächsten Zeit werden wir unsere Homepage immer weiter um Inhalte, Fotos und Texte ergänzen, aber auch redaktionelle Anpassungen vornehmen.

Im Bereich Info-Center werden Ihnen monatlich aktuelle (Steuer)rechtliche Informationen bereitgestellt. Unsere Videotipps können Sie selbstverständlich jederzeit kostenlos abrufen.

Ihr Team von AHLERS & PARTNER

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